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PsychotherapeutInnen Mitgliedschaft

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann freiwillig jährlich zu Jahresende beendet werden und muss schriftlich (ohne Angabe von Gründen, formlos)  bis spätestens 30. November dem Bundesvorstand des ÖBVP mittels eingeschriebenen Briefes zur Kenntnis gebracht werden.

Die Mitgliedschaft erlischt jedenfalls durch den Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit),  durch Streichung oder durch Ausschluss.

Näheres erfahren Sie in den Statuten des ÖBVP unter § 6. Beendigung der Mitgliedschaft (PDF).